Vom Kirchenzehnt bis zur Säkularisation
Die Kirchensteuer ist keine Erfindung der Neuzeit, auch wenn die Art und Weise ihrer Erhebung im Laufe der Zeit immer wieder gewechselt hat.
Als älteste regelmäßige Einnahmequelle der Kirche auf deutschem Boden gilt dabei der Kirchenzehnt. Dieser Kirchenzehnt wurde aus biblischen Opfergaben abgeleitet.
Durch ein Synodalgebot von 585 wurde der bis dahin freiwillig entrichtete Kirchenzehnt in eine kirchenrechtliche Pflichtabgabe verwandelt. Ein Gesetz Karls des Großen aus dem Jahr 779 erhob sodann den Kirchenzehnt im ganzen Frankenreich als staatlich gebotene Abgabe. In den folgenden Jahrhunderten viel ihm sodann als Ertragszehnt von Acker-, Weinberg- und Baumfrucht sowie von Groß- und Kleinvieh eine erhebliche Rolle bei der Finanzierung der kirchlichen Aufgaben zu.
Im Mittelalter, namentlich während der Kreuzzüge, nahmen daneben auch die Päpste ein eigenständiges Recht der Besteuerung für kirchliche Zwecke in Anspruch.
Einen ersten Einbruch für den Kirchenzehnt gab es erst im Zuge der Reformation: Die Reformation führte in den protestantischen Gebieten weithin zur Verweltlichung kirchlicher Hoheitsrechte und Güter, wodurch die evangelischen Kirchen zunächst auf freiwillige Gaben angewiesen waren, da ein Kirchenzehnt hier nicht mehr erhoben werden konnte.
Das endgültige Aus für den Kirchenzehnt erfolgte dann im Rahmen der allgemeinen Säkularisation nach dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803, bei dem die Kirchen neben ihren Gütern endgültig auch ihr Zehntrecht verloren. Im Gegenzug wurden jedoch die Landesfürsten, denen das Kirchenvermögen angefallen war, zu finanziellen Ausgleichsleistungen an die Kirchen verpflichtet.
Diese den Landesfürsten obliegenden Ausgleichsleistungen wurden in den deutschen Ländern in der Folgezeit dann jedoch wieder zu einem Großteil – zugunsten der Landesfürsten und zu Lasten des Kirchenvolkes – abgelöst durch die Einführung der Kirchensteuer, wie wir sie heute noch kennen. Teilweise bestehen diese Ausgleichsleistungspflichten allerdings auch bis heute fort – und bilden etwa in vielen Bundesländern die Grundlage für eine Alimentierung kirchlicher Würdenträger durch den Staat.