Religionsgemeinschaften, die auf Kirchensteuer verzichten
Entgegen der allgemein verbreiteten Auffassung, dass nur die evangelische und die römisch-katholische Kirche durch den Staat die Kirchensteuer einziehen lassen können, haben noch einige andere Religionsgemeinschaften oder Weltanschauungsgemeinschaften diese Möglichkeit.
Trotz Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts verzichten jedoch folgende – an sich kirchensteuerberechtigte – Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften auf die Erhebung einer Kirchensteuer und finanzieren sich statt dessen durch Mitgliedsbeiträge:
- Evangelische Kirchen:
- Bund der Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden
- Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland
- Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden
- Evangelisch-methodistische Kirche
- Heilsarmee
- Orthodoxe Kirchen
- Sonstige Religionsgemeinschaften:
- Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen)
- Neuapostolische Kirche
- Siebenten-Tags-Adventisten
- Zeugen Jehovas
- Christian Science (Kirche Christi, Wissenschafter)
- Christengemeinschaft
- Weltanschauungsgemeinschaften:
- Freie Humanisten Niedersachsen
- Humanistische Verband Nordrhein-Westfalen
- Humanisten Württemberg
- Bund für Geistesfreiheit